„A33-Planungen verstößt gegen Gesetze“

Prof. Groß erläuterte juristische Argumente

Neue Argumente gegen einen Bau der A33 zwischen Belm und Bramsche erläuterte der Osnabrücker Jura-Professor Thomas Groß anlässlich eines Ortstermins „Am Roten Hügel“ in Icker, zu dem die Grünen eingeladen hatten.

„Der Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsentwurf enthält keinerlei Aussagen über die Auswirkungen des Neubaus auf die Treibhausgasemissionen“, stellte Groß fest. Das werde jedoch seit 2017 mit der Anlage 4 des Gesetzes zur Umweltverträglich-keitsprüfung verlangt.
„Verstoßen wird mit den Planungen außerdem gegen die umfas-sende Berücksichtigungspflicht des Klimaschutzes“, so Groß. Seit Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes (KSG) 2019 müssten die deutschen Planungsbehörden die Klimaverträglichkeit von Infra-strukturmaßnahmen prüfen.
Bei einer Bundesfernstraße handele es sich um eine Investition im Sinne des § 13 Abs. 2 KSG, so dass auch eine Prüfung notwen-dig sei, ob es Alternativen gegeben hätte, mit denen die Klima-schutzziele besser erreicht werden könnten. In keinem Fall führe der Neubau zur Reduktion der Treibhausgasemissionen.

Der Neubau von Straßen führe nicht nur zur Verlagerung von Verkehr, sondern auch zu einer Gesamtzunahme. „Auch für die A 33 neu sind die prognostizierten Verkehrsmengen größer als die Entlastungen auf der A 1, der A 30 und den weiteren Stra-ßen“, erklärte Groß.
Neue emissionsarme Antriebe könnten diese Einschätzung nicht ändern, weil ihr Anteil auf absehbare Zeit gering bleiben werde. Auch die Baumaßnahme selbst bringe eine Steigerung der Treib-hausgasemissionen mit sich.

In der Abwägung über Vor- und Nachteile des Projektes nach dem Fernstraßengesetz müsse der Klimaschutz im Hinblick auf seine überragende Bedeutung mit einem hohen Gewicht be-rücksichtigt werden. Seine besondere Gewichtung ergebe sich unmittelbar aus Art. 20a des Grundgesetzes, weil der Klimawan-del auch in Deutschland das Leben und die Gesundheit von Milli-onen Menschen gefährde, aus dem Pariser Abkommen und jetzt auch aus dem nationalen Klimaschutzziel.
„In jedem Fall liegt ein offensichtlicher Abwägungsfehler vor, wenn dieser überragend wichtige Aspekt bei der Gesamtbewer-tung von Vor- und Nachteilen des Projekts gar nicht berücksich-tigt wird“, fasste Groß zusammen. Da die Auswirkungen des Vorhabens auf die Treibhausgasemissionen jedoch bisher gar nicht ermittelt worden seien, könne keine ordnungsgemäße Abwägung erfolgen. Dieser Fehler sei auch offensichtlich und ergebnisrelevant im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Folglich müsse der Entwurf zurückgezogen werden.

Der Belmer Grünen-Fraktionsvorsitzende Günther Westermann und der Wallenhorster Grünen-Sprecher Manfred Wellmann dankten Groß für die fachliche Unterstützung. Noch bis zum 3. Februar bestehe die Möglichkeit, diese Argumente bei Einwen-dungen gegen die A33-Planungen zu berücksichtigen.

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